Gesellschaft zu Ober-Gerwern – Kurz und bündig

Das Grosse Bott ist die Versammlung der Stimmberechtigten (Gemeindeversammlung).
Es findet in der Regel Ende April und Ende November statt.

Wer kann am Grossen Bott teilnehmen?

Die Stimmberechtigten. Indessen ist das Grosse Bott öffentlich, so dass auch nicht gesellschaftsangehörige Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne Stimmrecht teilnehmen können.

Wer kann am Zunftfest (Ball) teilnehmen?

Die Gesellschaftsangehörigen sowie ihre Partnerinnen und Partner

Wie gehe ich vor, wenn ich den Zunftsaal, den Zunftkeller oder eine gesellschaftseigene Wohnung mieten will?

Im Menü unter dem Punkt «Vermietung» finden Sie alle dazu nötigen Informationen.

Wo kann ich Unterlagen über die Gesellschaft beziehen?

Wie kann ich mich bei der Gesellschaft engagieren?

  • Mithilfe bei Gesellschaftsanlässen: Melden Sie sich beim Stubenmeister
  • Mitglied im Vorgesetztenbott
  • Gesellschaftsbeamte
  • RechnungsprüferInnen
  • Beistandschaftsmandate: Melden Sie sich beim Stubenschreiber
  • Finanziell durch Spenden und Legate für das Armengut oder den Stipendienfonds: Melden Sie sich beim Stubenschreiber

Wer kann von der Gesellschaft finanziell unterstützt werden?

  •  Gesellschaftsangehörige im Rahmen der Sozialhilfe und des KES: Wenden Sie sich an den Almosner
  • Gesellschaftsangehörige zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung: Wenden Sie sich an den Seckelmeister
  • Kulturelle und gemeinnützige Werke und Veranstaltungen: Beachten Sie die Bedingungen zu «Beiträgen an kulturelle oder gemeinnützige Projekte» und das dort verlinkte Antragsformular.