Sozialhilfe und KES
Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz, Alimentenbevorschussung und -inkasso
Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist für ihre Angehörigen mit Wohnsitz im Kanton Bern die zuständige Sozial- und Vormundschaftsbehörde.
Sie ist verantwortlich für
- die gesetzliche Sozialhilfe
- Kindes- und Erwachsenenschutz
- Alimentenbevorschussung und -inkasso
Für diese Bereiche ist unser Sozialarbeiter (Almosner) zuständig, welcher über das Sekretariat der Gesellschaft zu Ober-Gerwern erreicht werden kann.
Sozialhilfe
Der Sozialarbeiter (Almosner) kann Menschen in finanziellen, persönlichen Schwierigkeiten und Notlagen beraten und helfen.
Anspruch auf Beratung und finanzielle Unterstützung durch die Gesellschaft zu Ober-Gerwern hat, wer sich in Notlage befindet. Die Ursachen für Notlagen sind vielfältig: Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Suchtprobleme, fehlendes oder zu niedriges Einkommen etc.
Die wirtschaftliche Unterstützung orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Rechte und Pflichten der Sozialbezüger
Deren Rechte sind namentlich die Existenzsicherung, die persönliche Beratung und das Beschwerdenrecht. Den Sozialbezügern wird – geschützt auf die Schweigepflicht – absolute Diskretion gewährleistet.
Demgegenüber stehen folgende Pflichten. Aktive Mithilfe, wahrheitsgetreue Auskunft, Abtretung von bevorschussten Versicherungsleistungen, Rückerstattung von Fürsorgeleistungen und Verwandtenunterstützung.
Das gemeinsame Ziel ist es, die soziale und wirtschaftliche Selbstständigkeit zu sichern.
Sollten Sie in eine Notlage geraten, warten Sie nicht zu, bis sich Ihre Situation mit Schulden zuspitzt. Melden Sie sich rechtzeitig bei unserem Sozialarbeiter (Almoser).