Stipendien

Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern richtet Stipendien für Aus- oder Weiterbildung (in der Regel ausserhalb der obligatorischen Schulzeit bzw. der Mittel- und Berufsschulen) aus.

Gesellschaftsangehörige im Alter von 16 bis 35 Jahren können beim Obmann oder einem Mitglied des Vorgesetztenbottes jährlich vor Ausbildungsbeginn ein schriftliches Gesuch einreichen. Diesem sind beizulegen:

  1. Immatrikulationsbestätigung
  2. Budget
  3. Ausweis über Einkommens- und Vermögenverhältnisse (falls Eltern unterstützungspflichtig sind, derjenige der Eltern)
  4. Ein Foto der Gesuchstellerin/ des Gesuchstellers (nur Erstgesuche)

In der Regel werden Stipendien für nicht mehr als 5 Ausbildungsjahre gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Fortbildungsbeiträge

Mit Erreichen des 16. Altersjahres wird jedes gesellschaftsangehörige Kind bzw. dessen Eltern mit einem Brief darauf hingewiesen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre der Fortbildungsbeitrag beim Seckelmeister der Gesellschaft auf Gesuch hin abgerufen werden kann.